Richtlinien für den Sonderreiseverkehr
Definition Sonderverkehre
Sonderverkehre sind Leistungen der HSB, die zusätzlich zum fahrplanmäßigen Regelzugverkehr erbracht werden. Aus diesem Grunde unterliegen sie auch einem gesonderten Angebot gegenüber dem Kunden. Grundsätzlich wird bei Sonderverkehren zwischen HSB-Sonderzügen und Charterverkehren unterschieden.
Definition HSB-Sonderzüge
Sie sind eine Sonderleistung und unterliegen einem Sonderstatus. Diese Sonderzüge werden durch die HSB programmmäßig festgelegt und nur durch sie angeboten, wobei die entsprechende Bekanntmachung sowohl in den Medien der HSB (z. B. Flyer, Internet) als auch über externe Medien (z. B. Anzeigen, Radiospots) erfolgt. Hierbei wird in HSB-Traditionszüge und Thematische Sonderzüge der HSB unterschieden. Für diese gelten jeweils unterschiedliche Stornobedingungen.
Definition Charterverkehre
Charterverkehre umfassen auf Kundenwunsch die Vermietung von kompletten Reisezügen sowie einzelnen Fahrzeugen. Die entsprechenden Kunden erhalten von der HSB ein Angebot, welches sie nach Prüfung und Abstimmung annehmen können.
Stornobedingungen
Stornierungen auf Traditionszügen und Thematischen Sonderzügen der HSB
Die kostenlose Stornierung, Rückgabe und der Umtausch bereits käuflich erworbener Tickets (Festbuchungen) – auch in Teilmengen - ist generell nicht möglich.
Diese Regelung gilt nicht für offensichtliche Falschlieferungen, welche der HSB unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich angezeigt werden müssen. In diesem Fall führt die HSB eine kostenlose Ersatzlieferung nach Rückgabe der bereits gelieferten Tickets durch. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Bei dem Verkauf von Tickets in unserem Dampfshop handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB. Das bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht für diese Tickets besteht.
Für Reservierungen (keine Festbuchungen) auf HSB-Traditionszügen werden bei Stornierungen die nachfolgend genannten Stornogebühren erhoben:
Bis 14 Tage vor dem Verkehrstag: | keine Stornogebühren |
Ab dem 13. bis einen Tag vor dem Verkehrstag: | 75 % des vereinbarten Preises |
Am Verkehrstag: | 100 % des vereinbarten Preises |
Stornierungen von Charterverkehren
Bei Charterverkehren werden bei Stornierungen die nachfolgend genannten Stornogebühren erhoben:
Nach Vertragsabschluss bis 30 Tage vor dem Verkehrstag: | 20 % des vereinbarten Preises |
Bis 14 Tage vor dem Verkehrstag: | 50 % des vereinbarten Preises |
Ab 13 Tage vor dem Verkehrstag oder Nichtantritt der Reise: | 75 % des vereinbarten Preises |
Änderungen bei Charterverkehren
In Ausnahmefällen kann es zu Abweichungen der Stornoregelungen kommen. Diese werden im Vorfeld individuell vertraglich geregelt.
Werden in den letzten zwei Wochen vor dem Verkehrstag noch wesentliche Änderungen durch den Kunden gewünscht, wird hierfür ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10 % des vereinbarten Fahrpreises erhoben. Als wesentliche Änderungen der Charterverkehrbestellung gelten in diesem Zusammenhang die Änderung des Reisedatums, der Fahrzeuge, der Fahrtstrecke und der Fahrzeiten.